Verschenken, Vererben, Verkaufen, M & A Beratung, Management-Buy-Out – für eine Unternehmensnachfolge gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten. Natürlich werden in jeder Nachfolge individuelle Schwerpunkte gesetzt, wir unterstützen Sie daher bei dem gesamten Prozess. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine ganzheitliche Beratung ist.
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie
Das Lebenswerk der Großeltern, Eltern oder des Unternehmens, das Sie aufgebaut bzw. groß gemacht haben, soll innerhalb der Familie weitergegeben werden. Dabei soll die nächste Generation langsam an mehr Verantwortung herangeführt werden.
Im Idealfall haben die übergebende und übernehmende Generation grenzenloses Vertrauen in die wechselseitigen Entscheidungen. Dieser Idealfall ist aber in der Praxis nur selten gegeben. Deshalb sollten innerhalb des Unternehmens Bereiche, Abteilungen oder sogar Gesellschaften gefunden werden, in denen die junge Generation wachsen kann aber auch Fehler begehen darf, die nicht sofort die Existenz des Gesamtunternehmens gefährden.
Wie kann die nächste Generation Stück für Stück beteiligt und das Unternehmen zunächst gemeinsam geführt werden?
Schenken ist nicht gleich schenken. Durch voreilige Übertragungen können steuerliche Strukturen ungewollt so verändert werden, dass es zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommt. Hierzu ein kurzes Beispiel:
Bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung werden die GmbH-Anteile an Kind 1 und das Grundstück an Kind 2 übertragen. Beide Vermögenswerte werden „entstrickt“. Dies bedeutet, dass sowohl die stillen Reserven im Grundstück wie auch in den Anteilen der GmbH aufgedeckt werden. Es wird ein Gewinn ausgelöst, obwohl tatsächlich keine Veräußerung stattgefunden hat. Die Übertragung löst somit eine erhebliche Steuerbelastung aus.
Auch hier gibt es Lösungen, um derartige Vorhaben weiterhin umzusetzen. Es bedarf jedoch Vorbereitungshandlungen und oftmals Umstrukturierungen, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.
Was ist zu beachten?
Der Verkauf eines Handwerksbetriebes, einer freiberuflichen Praxis oder eines mittelständischen Unternehmens an einen institutionellen Investor unterscheiden sich ungemein.
Während bei einem Management Buy-Out die Finanzierung und Fortführungsfähigkeit sicherzustellen ist, steht bei einem Verkauf an strategische Investoren die Kaufpreismaximierung im Vordergrund.
Begleitet werden sämtliche Transaktionen von Anglizismen, wie dem Letter of Intent, der Due Dilligence oder der Equity-Bridge, mit denen die meisten Unternehmer nur einmal im Unternehmerdasein zu tun haben.
Im Bereich der M & A Beratung ist es wichtig Ihre Interessen ganzheitlich vertreten zu lassen. Schwerpunkt ist neben der Kaufpreisermittlung die Vertragsgestaltung. Hier müssen beispielsweise Sicherheitseinbehalte, etwaige Nachlaufklauseln und zu gewährende Garantien für Sie optimal verhandelt werden.
faq Unternehmens- nachfolge
Den einen objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Das Ergebnis einer Unternehmensbewertung ist immer eine Bandbreite möglicher subjektiver Unternehmenswerte. Nur wenn es innerhalb dieser Bandbreite einen Einigungsbereich gibt, innerhalb dessen der Verkäufer zum Verkauf und der Käufer zum Kauf bereit sind, kann eine Transaktion erfolgreich sein oder werden. Diesen Einigungsbereich zu finden, ist ein Prozess, den wir begleiten.
Verkäufe an Arbeitnehmer betreffen in der Regel loyale und langjährige Mitarbeiter, die sich bereits in vielerlei Hinsicht bewährt haben.
Zu der Frage, wieviel das Unternehmen wert ist, treten weitere hinzu: Inwieweit hat der Arbeitnehmer zu dem Unternehmenserfolg bereits in der Vergangenheit beigetragen? Muss die Betriebsimmobilie übernommen oder angemietet werden? Soll der Übergeber weiterhin im Unternehmen mitarbeiten? Wie kann eine Finanzierung dargestellt werden und kann ein Verkäuferdarlehen integriert werden?
Schließlich ist die Dokumentation des Kaufpreises in dieser besonderen Kaufsituation auch aus lohnsteuerlicher Sicht von Bedeutung.
Vererben ist der späteste Zeitpunkt, um die Unternehmensnachfolge anzugehen. Dies muss jedoch beispielsweise bei verwaltenden Gesellschaften – anders als bei operativ tätigen Gesellschaften – kein Nachteil sein. Unerlässlich ist dabei aber, dass alles sauber im Vorfeld geregelt wird!
Wir klären mit Ihnen folgende Fragen:
- Ist die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ununterbrochen sichergestellt?
- Passt ihr Testament auch zu Ihren gesellschaftsrechtlichen Regelungen? Bitte beachten Sie, dass die gesellschaftsvertraglichen Regelungen vorgehen – haben Sie beides aufeinander abgestimmt?
- Bestehen steuerliche Risiken? (siehe Verschenken)