Unsere laufende Steuerberatung beinhaltet alle regelmäßig zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen:
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Begleitung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
Diese Anforderungen werden kurz, aber prägnant mit dem Wort „Compliance“ umschrieben. Dabei geht es zunächst um die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten. Wir verstehen unter laufender Steuerberatung aber mehr: Die steuerlichen bzw. finanzwirtschaftlichen Prozesse fangen in Ihrem Unternehmen an. Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau schlanker und gesetzeskonformer Verwaltungsprozesse. Im Idealfall unterstützt Sie dabei eine passende ERP-Software. Auf dieser aufbauend entwickeln wir mit Ihnen zusammen eine laufende Finanzbuchhaltung, die zugleich Steuerungsinstrument für unternehmerische Entscheidungen ist. Arbeiten Sie lieber mit Kennzahlen oder grafischen Übersichten? Egal, wir bereiten Ihre Zahlen so auf, dass Sie unterjährig betriebswirtschaftliche Entscheidungen und zum Jahresende steuerorientierte Maßnahmen treffen können.
Sämtliche vorgenannten Prozesse müssen effizient und nachhaltig implementiert sein. Auf Wunsch unterstützen wir Ihre unternehmerischen Entscheidungen durch kontinuierlich und regelmäßig stattfindende Kurzanalysen. Dadurch werden Gestaltungen rechtssicher begleitet, mögliche Fehler rechtzeitig erkannt und neues Gestaltungspotential identifiziert.
faq Laufende Steuerberatung
Zahlen, die Sie in Entscheidungsprozessen unterstützen sollen, müssen zeitnah verfügbar sein. Aktuelle finanzwirtschaftliche Auswertungen können nur generiert werden, wenn unnötige Transportwege und – zeiten eingespart und somit der Datenaustausch zwischen dhs und Ihnen digitalisiert erfolgt. Erst ein digitaler Datenaustausch ermöglicht tägliches, wöchentliches oder zweiwöchentliches Verbuchen der Belege. Aktuelle Debitoren und Kreditoren ermöglichen ein zeitnahes und automatisiertes Mahnwesen und die elektronische Bezahlung Ihrer Rechnungen.
Eine zeitnahe BWA hilft bei der Überwachung eines gleichmäßigen Leistungserstellungsprozesses und/oder der Rechnungstellung. Reichern Sie Ihre BWA um eine individuell für Sie erstellte Unternehmensplanung an, hilft Ihnen die BWA finanzielle Unternehmensziele zu erreichen.
Sie haben viele teilfertige Leistungen und ermitteln den Bestand erst zum 31. Dezember jeden Jahres? Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen, um bereits unterjährig aussagekräftige Zahlen zu erhalten. Unser Ansatz ist dabei individuell auf Ihr Unternehmen und dessen Peripherie abgestimmt. Über statische Ermittlungsmethoden, die unkonventionelle Verbuchung von erhaltenen Anzahlungen bis hin zur Anbindung eines vollständige gepflegten ERP-Systems gibt es viele Möglichkeiten, die Aussagekraft einer BWA auf Monatsbasis zu erhöhen. So wird unsere Online bereitgestellte BWA zum Steuerungsinstrument.
Prozessberatung hat Ihren Ursprung in der Fehlervermeidung. Vom Kassencheck bis zum umsatzsteuerlichen Prozesshandbuch für internationale Leistungsbeziehungen, sollen standardisierte Prozesse die wichtigsten Transaktionen im Unternehmen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vereinheitlichen.
Gute Prozesse sind schlank, einfach und rechtssicher. Sie sparen Zeit und reduzieren das Risiko von teuren Steuerschäden.