Eines vorweg: der weit überwiegende Teil aller Betriebsprüfungen wird in einem harmonischen Klima mit einer Einigung aller Beteiligten abgeschlossen. Auch wenn die Betriebsprüfer ihrem gesetzlichen Prüfungsauftrag nachkommen müssen, versuchen sie Ihre Probleme zu verstehen und die Steuergesetze mit Augenmaß anzuwenden.
Wir pflegen daher das Motto: miteinander statt gegeneinander – das hat natürlich Grenzen, wir hoffen jedoch, dass wir unser Motto in der überwiegenden Zahl der Betriebsprüfungen einhalten können.
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Die Vorbereitung beginnt bereits bei der laufenden Buchhaltung. Typische Fehler, wie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen, Lücken in der Rechnungsnummernvergabe, Beanstandungen der Inventurergebnisse, Nachweis von Forderungsausfällen, etc. sind bereits mit der laufenden Finanzbuchhaltung und im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses abzustellen.
Je weniger Fragen sich der Betriebsprüfung überhaupt ergeben und je mehr Fragen sich von selbst beantworten, desto besser.
Bei der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung stellen wir sicher, dass Sie alle Verträge griffbereit halten. Wir stellten die standardmäßig angeforderten Unterlagen mit Ihnen zusammen. Wir beantworten selbstverständlich all Ihre Fragen zum Ablauf einer Betriebsprüfung.
Können oder wollen wir uns nicht einigen, scheuen wir nicht den Weg zu den Finanzgerichten.
faq Begleitung von Betriebsprüfungen
Ja, die Anzahl und Intensität der Betriebsprüfungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Fokus der Finanzverwaltung hat sich von der zeitnahen Bearbeitung und Prüfung der Steuererklärungen auf den Außendienst verschoben.
Hauptgrund eine Prüfungsanordnung zu erhalten, ist die Zufallsauswahl. Die Wahrscheinlichkeit steigt, je länger die letzte Prüfung zurückliegt.
Die risikoorientierte Aussteuerung ist der zweit häufigste Grund für die Anordnung einer Betriebsprüfung. Auffälligkeiten wie wiederholt verspätete Abgabe von Voranmeldungen und/oder Steuererklärungen, starkes Wachstum, Bauprojekte, hohe Erhaltungsaufwendungen, eine überdurchschnittliche Zahl betrieblicher Kraftfahrzeuge und vieles Mehr wird im Rahmen eines Risikomangementsystems gefiltert. Weitere Kriterien sind ihre Branchenzugehörigkeit (zum Beispiel bargeldintensive Geschäfte als Schwerpunktprüfung) oder die Reputation Ihres Steuerberaters.
Ein weitere Prüfungsanlass sind sogenannte Kontrollmitteilungen. Die Finanzverwaltung sammelt immer mehr Daten aus verschiedenen Quellen. Angefangen beim standardisierten Abgleich meldepflichtiger Sachverhalte bis hin zur gezielten Sammlung einzelner Belege bei Ihren Kunden, Lieferanten oder der Auswertung von Online-Plattformen.
Die Finanzverwaltung teilt die Unternehmen in Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe ein. Großbetriebe werden zwingend lückenlos geprüft. Ab einem Umsatz von rd. 8,6 Mio. € oder einem Gewinn von 335.000 € bzw. bei Freiberuflern ab einem Umsatz von 5,6 Mio. € bzw. einem Gewinn von 700.000 € liegt ein Großbetrieb vor.
Ab einem Umsatz von 1,1 Mio. € bzw. einem Gewinn von 68.000 e liegt ein Mittelbetrieb vor. Klein- und Kleinstbetriebe werden nur unregelmäßig geprüft und nur bei der Feststellung gewichtiger Feststellung oder struktureller Mängel anschlussgeprüft.