Die Abschlussprüfung nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der Wirtschaftsprüfung ein. Bei der Jahres- und Konzernabschlussprüfung beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und unterstützen damit Gesellschafter und Aufsichtsorgane bei ihrer Überwachungsfunktion. Gleichzeitig bilden unsere Prüfungsergebnisse die Basis für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Der Bestätigungsvermerk dokumentiert dies und stärkt das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner in Ihr Unternehmen.
Unser Prüfungsansatz orientiert sich konsequent an Ihren Bedürfnissen. Wir setzen hierbei auf hervorragend ausgebildetes Personal, personelle Kontinuität und modernste Prüfungswerkzeuge in der Abwicklung unserer Prüfungsaufträge.
Zu unseren Mandanten zählen überwiegend mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform und Größe. Darüber hinaus arbeiten wir für Tochterunternehmen internationaler Konzerne und unterstützen diese bei der Erstellung der gesetzlichen Anforderungen und des Konzern-Reportings.
Als Ergänzung zu unserer Prüfungstätigkeit verstehen wir uns aufgrund unserer detaillierten Einblicke in die Abläufe und Prozesse des Unternehmens als Impulsgeber und Sparringspartner für Gesellschafter und Geschäftsführer Ihres Unternehmens.
faq Abschlussprüfung
Die Prüfungspflicht richtet sich nach gesetzlich festgelegten Größenklassen und der Rechtsform. Gesetzlich zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten:
- € 6 Millionen Bilanzsumme
- € 12 Millionen Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
Eine Prüfungspflicht besteht nur für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z.B. GmbH Co. KG). Einzelunternehmen sind in der Regel nicht prüfungspflichtig.
Die Abschlussprüfung ist eine sogenannte Vorbehaltsaufgabe, nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen diese durchführen. Die Wahl des Abschlussprüfers wird von den Gesellschaftern vorgenommen. Diese Wahl sollte rechtzeitig vor Ende des Geschäftsjahres stattfinden, damit die Prüfung vorbereitet werden kann und erste Prüfungshandlungen abgestimmt werden können, wie z.B. die Beobachtung der Inventur durch den Wirtschaftsprüfer.
Im Rahmen der Abschlussprüfung wird der Jahresabschluss darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein wahrheitsgemäßes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens widerspiegelt.
Zunächst verschafft sich der Wirtschaftsprüfer einen Überblick über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und die internen Abläufe. Auf Basis der dabei erlangten Erkenntnisse erfolgt eine Bestimmung der Risiken für mögliche Fehlerquellen im Jahresabschluss, die im Nachgang detaillierter geprüft werden.
Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis unserer Prüfung. Er wird zusammen mit dem Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wird erteilt, wenn die Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat.