Sie sind Freiberufler/in?
Wir unterstützen Sie in Ihrer Unabhängigkeit

Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft

Wir beraten Sie in wesentlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen

Als Angehöriger eines freien Berufs werden sie regelmäßig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Neben einem hohen persönlichen Engagement sind Wissen und Erfahrung wesentliche Komponenten Ihres beruflichen Erfolges. Ihre Unabhängigkeit und Freiheit zur gewissenhaften Berufsausübung sind wichtige Voraussetzungen Ihrer Tätigkeit.

Auch bei freien Berufen schreiben wir die Digitalisierung bzw. digitale Zusammenarbeit groß. Egal, ob Sie viel unterwegs sind oder eine Praxissoftware einsetzen, wir identifizieren einfache Wege des Belegaustausches und helfen Ihnen bei der Einrichtung.

Viel wichtiger ist uns aber die persönliche Beratung in allen wesentlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Deshalb beraten wir immer als Team aus spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten.

welchen support benötigen sie?

fachliche kompetenz aus einer hand

Steuerberatung

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Steuerstrategie, die auch in Zukunft zu Ihrem Unternehmen passt.

Personalwesen

Erstellung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wirtschaftsprüfung

Abschluss-, Sonderprüfungen und weitere prüfungsnahen Dienstleistungen

Rechtsberatung

Wir vertreten Ihre Interessen rund um die Prüfung und Gestaltung von Verträgen aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts.

Digitalisierung

Shopsystem, ERP-Anbindung oder gesetzeskonforme Digitalisierung Ihrer Eingangsrechnungen

wussten sie eigentlich...

faq steuerberatung für freiberufler

Welche Berufsgruppen fallen unter die Freien Berufe?

Der Gesetzgeber hat die Berufsgruppen in § 18 EStG definiert. Weil die Gruppe der freien Berufe weitgehend abgeschlossen ist, werden diese auch „Katalogberufe“ genannt.

Zu den Katalogberufen zählen:
• Heilberufler*Innen, wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte
• Tierärztinnen und Tierärzte
• Rechtsanwälte & Notare
• Patentanwälte und Ingenieure
• Architekten
• beratende Volks- und Betriebswirte,
• Heilpraktiker, Dentisten, Journalisten, Dolmetscher, Lotsen und ähnliche Berufe.

Die Aufzählung der Katalogberufe endet mit den Worten „und ähnliche Berufe“. In der Praxis ist die Abgrenzung häufig schwierig und führt bei neuen Berufen zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese legt den Begriff eng aus. Sie stellt auf Kriterien wie Ähnlichkeit von Umfang, Dauer und Anspruch der Ausbildung sowie die Ähnlichkeit des Tätigwerdens (persönlicher vom Wissen geprägter Einsatz) ab.

Haben Sie ein spezielles Team für die Beratung von Freiberuflern?

Ja, wir unterscheiden zwei spezialisierte Teams:

In der Gruppe der Heilberufe werden alle Ärzt*Innen und Zahnärzt*Innen von einem festen Team aus fünf Ansprechpartnern betreut. Neben dem mandatsverantwortlichen Partner gehört zu diesem Team ein(e) Lohnsachbearbeiter*In, ein(e) Finanzbuchalter*In sowie der Bereich Jahresabschlusserstellung und Einkommensteuererklärung.

Im Bereich der sonstigen Freiberufler setzt sich das Team ähnlich zusammen. Sonstige Freie Berufe sind zusätzlich zur Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresumsatzsteuererklärungen verpflichtet. Auch unterscheiden sich die Anforderungen der betriebswirtschaftlichen Beratung deutlich vom Team der Heilberufe.

Welche Besonderheiten gelten bei der Besteuerung von Freiberuflern?

Ein wesentlicher Unterschied in der Besteuerung eines Freiberuflers zu einem gewerblich tätigen Unternehmer liegt in der Gewerbesteuer. Freiberufler zahlen regelmäßig keine Gewerbesteuer.

Die Gesamtbelastung mit Ertragsteuern ist somit etwa 1,5% bis 3,5% niedriger als bei Gewerbetreibenden.

Auch dürfen Freiberufler Ihren Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss Rechnung) ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung ist etwas einfacher, weil keine Bilanz erstellt werden muss. Der Gewinn wird ermittelt, indem die Einnahmen eine Jahres (der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend) von den Ausgaben abgezogen werden.

In begrenztem Rahmen lässt sich die Höhe des Gewinn beeinflussen. Beispielsweise könnten die letzten Rechnungen des Jahres erst im Januar geschrieben werden. Oder es werden Betriebsausgaben durch „schnelle“ Zahlung vorgezogen oder eine Zahlung wird auf das Folgejahr verschoben.

Beraten Sie auch über das Internet?

Gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit lebt vom persönlichen Kontakt. Der Steuerberater ist häufig der erste Ansprechpartner in vielen Belangen des Lebens. Angefangen bei den steuerlichen Vorteile einer Heirat über die Geburt eines Kindes bis hin zu Fragen der Testamentsgestaltung.

Ihr Steuerberater ist in viele persönliche Bereiche Ihres Lebens involviert. Viele dieser Fragestellungen lassen sich in einer geschützten und vertrauensvollen Umgebung viel umfassender und detaillierter beantworten. Deshalb bevorzugen wir die persönliche Beratung bei Ihnen oder an einem unserer Standorte.

Dies hat auch den Vorteil, dass wir in vielen steuerlichen Fragestellungen unsere Anwälte von Anfang an mit einbeziehen. Bei einer anstehenden Hochzeit können wir Sie interdisziplinär zu Fragen des gesetzlichen Güterrechts, den Vorteilen einer Vorsorgevollmacht beraten. Wäre es bei der Geburt eines Kindes nicht sinnvoll, gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen?

Ja, wir bieten Ihnen eine Beratung über das Internet an. Voraussetzung einer Fernberatung ist, die Möglichkeit mit Ihnen eine ähnlich geschützte Umgebung herstellen zu können. Ein solches Gespräch könnte im Rahmen einer verschlüsselten Videokonferenz stattfinden.